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Vereinsanmeldung
Hier finden Sie den Aufnahmeantrag im PDF-Format für die Mitgliedschaft im Verein zum Download. Sie benötigen dafür den Adobe PDF Reader - Download PDF ReaderBitte füllen Sie den Antrag sorgfälltig aus und geben Sie diesen dem Abteilungsleiter Ihrer Sportabteilung. Gerne können Sie den ausgefüllten Antrag auch per Post an uns schicken:
TSV Viktoria 1898 Mülheim an der Ruhr e. V.
Wissollstraße 13
45478 Mülheim an der Ruhr
Aufnahmeantrag Mitgliedschaft
Der TSV Viktoria 1898 ist Mitglied der Fachverbände der von ihm angebotenen Sportarten des Landessportbundes und des Mülheimer Sportbundes.
Die Mitgliedschaft für den Verein muss schriftlich auf dem umseitig abgedruckten Aufnahmeantrag beantragt werden. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Aufnahme in den Verein wird schriftlich bestätigt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt jeweils zum Halbjahresende. Dieser ist rechtsgültig, wenn die schriftliche Austrittserklärung bis 6 Wochen vor Halbjahresende (Poststempel) an die u. g. Vereinsadresse erfolgt ist (§ 5, Ziff. 5a der Satzung).
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem 01.07.2015 12,50 € (Beschluss der Jahreshauptversammlung 26.05.2015). Gemäß § 6 der Satzung fällt bei einzelnen Abteilungen ein monatlicher Zusatzbeitrag an. Auskunft erteilt die Geschäftsstelle. In den monatlichen Beiträgen des FGZ ist der Mitgliedsbeitrag für den Verein in Höhe von 12,50€ bereits enthalten.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben und ist vierteljährlich im Voraus – auch bei Rechnungszahlern, zu zahlen. (§ 6 der Satzung)
Bei Eintritt in eine Abteilung des Vereins wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages erhoben.
Bei Eintritt in das Fitness- und Gesundheitszentrum wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 29,00 € erhoben. Zusätzlich fällt eine Kaution für das Mitgliedsband in Höhe von 5,00€ an. Diese wird bei Austritt und nach Rückgabe des Bandes erstattet.
Für den ermäßigten Tarif im FGZ gilt: Damit ein Nachweis für den Folgemonat anerkannt wird, muss dieser bei Anmeldung oder bis zum 15. des Vormonats vorgelegt werden.
Bei Verlust des Mitgliedsarmbands wird eine Gebühr in Höhe von 25,00€ für ein neues Armband berechnet.
Im Krankheitsfall reduziert sich im FGZ der Mitgliedsbeitrag auf 15,00€ im Monat, sofern ein ärztliches Attest über mindestens einen vollen Kalendermonat vorgelegt wird. Dieses wird nur für den laufenden sowie folgende Monate akzeptiert.
Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren werden durch Lastschriftverfahren eingezogen. Hierzu ist die umseitig abgedruckte Einzugsermächtigung - bei Minderjährigen durch einen gesetzlichen Vertreter - zu unterzeichnen.
Wir weisen darauf hin, dass wir bei Rechnungszahlern eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 € berechnen.
Die Mitglieder des Vereins genießen Versicherungsschutz bei der „Sporthilfe e.V.“.
Für Diebstähle oder Verluste, die im Rahmen von Vereinsveranstaltungen oder des Trainings erfolgen, besteht kein Ersatzanspruch an den Verein.